Bereits bei der Vorstellung der Planung von Bahn und Verwaltung der geplanten
Änderung der Verkehrsführung haben CDU, BIBS und FDP nicht zugestimmt, obwohl
damals die Tragweite der Entscheidung noch fraglich war. Kurz danach stellte sich
jedoch heraus, dass niemand mit den Unternehmen im Gewerbegebiet auf dem Anger
gesprochen hat und diese aufgrund der für Schwerverkehr ungeeigneten
Alternativrouten durch die geplante Einbahnstraße vor existenzielle Probleme gestellt
werden. Schon jetzt während der Baumaßnahmen kommen LKW aufgrund anderer
Baustellen und engen Straßen mit parkenden Fahrzeugen oft nicht zu ihrem Ziel. 600
Arbeitsplätze sind dadurch bedroht. Und auch die Idee der Bahn, den LKW-Verkehr an
einer Krippe entlangzuführen sorgt für Fassungslosigkeit. Die Bahn beruft sich dabei
nicht auf Gesetze, sondern auf ihre internen Normen, die die Zweckmäßigkeit dieses
Bahnübergangs jedoch völlig aushebeln. Ein 2,5m breiter Fußweg ist im Gegensatz zur
Möglichkeit den Bahnübergang mit LWK in zwei Richtungen befahren zu können alles
andere als bedarfsgerecht und bisher hat ihn auch niemand dort vermisst.
Der Artikel vom 18.09.2025 in der Braunschweiger Zeitung zum Bahnübergang
Wendenbrück hat aufgezeigt, dass es seitens der Bahn durchaus Spielräume gibt.
Anders ließe sich die Önung dieses Bahnübergangs zu Ende Oktober nicht realisieren.
Daraus und aus der Tatsache, dass für den Bahnübergang am Anger nicht mehr viel Zeit
für eine Umplanung bleibt, ergibt sich die Dringlichkeit des Antrags. Strukturen vor Ort
sind gewachsen und werden auch in ihrer bisherigen Form benötigt.
In dem zur Stadtbezirksratssitzung (Wabe-Schunter-Beberbach) am 01.10.2025 von
CDU, BIBS und FDP eingereichten Dringlichkeitsantrag, wird die Stadt aufgefordert, sich
für 3 Varianten bei der Bahn einzusetzen, die mit den Unternehmen vor Ort, Vertretern
der Stadtverwaltung, Anwohnern und des Rates der Stadt erarbeitet worden sind.
1: Die Stadt Braunschweig soll sich umgehend und mit Nachdruck für eine
Sondergenehmigung der Bahn einsetzen, um Radweg bedarfsgerecht so auszulegen,
dass 2 LKW sich dort begegnen können und dies zukünftig auf dürfen.
2: Sollte die erste Lösung nicht von Erfolg gekrönt sein, soll eine Lösung mit den
Verkehrszeichen 208 und 308 angestrebt werden. Das bedeutet, dass Fahrzeuge aus
einer Fahrtrichtung Vorrang haben, sofern von beiden Seiten zur gleichen Zeit ein LKW
oder PKW kommt, aber grundsätzlich eine Befahrung in beiden Fahrtrichtungen möglich
wird.
3: Sollte Lösung 1 und 2 nicht von Erfolg gekrönt sein, ist eine Lichtsignalanlage
anzustreben, die den KFZ-Verkehr abwechselnd in beide Richtungen ermöglicht, wie es
in Baustellen mit entfallenden Fahrstreifen oft praktiziert wird.